Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen intraclass GbR, Oberer Garten 18, 73529 Schwäbisch Gmünd - im Folgenden intraclass genannt - und dem Teilnehmer - im Folgenden Teilnehmer genannt - über die angebotenen Deutschkurse und Bildungsmaßnahmen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners von intraclass werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als intraclass ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Vertragspartners von intraclass die Bildungsmaßnahme erbracht wird.

 

2.     Allgemeines & Kursorganisation

2.1.  An den Deutschkursen und Bildungsmaßnahmen von intraclass kann jede Person teilnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

2.2.   Bildungsmaßnahmen i.S.d. vorliegenden Teilnahmebedingungen sind: Workshops = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 2 Tage; Intensivkurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 5 Wochen; Sprach/Fachkurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 4 Monate; Sprachniveau-Kurse = Dauer der Bildungsmaßnahme: maximal 9 Monate.

2.3  Eine Unterrichtseinheit dauert 45min und erfolgt in Doppelstunden (90 Minuten).

2.4  Alle Vereinbarungen bzgl. Zeiten, Kursinhalten sowie – dauer werden ausschließlich mit intraclass und nicht mit den jeweiligen Mentoren getroffen. Der Teilnehmer kann die Mentoren von intraclass nicht selbst verpflichten, sondern muss diese ausschließlich über intraclass beauftragen. Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch einen bestimmten Mentor besteht nicht. Für ausgefallene Unterrichtseinheiten (UE) bietet intraclass Ersatzunterrichtseinheiten an.

2.5  Ein Wechsel des Mentors kann Bestandteil der intraclass-Methode sein und berechtigt den Kursteilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. intraclass haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges und kann dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die von intraclass gemachten Vorgaben bezüglich benötigter Unterrichtseinheiten sowie erforderlichen Methoden zum Erreichen eines Zieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall von tatsächlichen Erfordernissen bzw. Anforderungen abweichen.

2.6  Vereinbarte Einzelunterrichtstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Unterricht  – bei einem für Montag vorgesehenen Unterricht bis Freitag um 12.00 Uhr – abgesagt werden. Vereinbarte Unterrichtstermine, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden voll berechnet. Nicht wahrgenommener Unterricht wird nicht erstattet und kann nicht nachgeholt werden. Das gilt auch für Hinderungsgründe, die von dem Teilnehmer nicht zu vertreten sind, wie Krankheit oder beruflich bedingte Verhinderung.

2.7  Die Kursgebühr wird bei unregelmäßiger Teilnahme, Krankheit oder Urlaub des Kursteilnehmers nicht zurückerstattet. Etwaige Fehlzeiten seitens des Kursteilnehmers während des Kurses, die z. B. durch Krankheit, Reisen etc. verursacht sind, können nicht erstattet werden.

2.8  Wenn der Teilnehmer bereits einen Deutschkurs oder/und Bildungsmaßnahme bei intraclass besucht und einen Kurs im Folgemonat belegen möchte, muss der Teilnehmer sich rechtzeitig anmelden. Es gibt keine automatische Kursplatzreservierung.

2.9  Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 51% der angegeben Gruppengröße nicht erreicht werden, behält sich intraclass vor, den Kurs zu verkürzen oder abzusagen.

 

3.     Anmeldung & Vertragsschluss

3.1  Für jede Bildungsmaßnahme ist das intraclass-Anmeldeformular auszufüllen. Die Anmeldung zur Teilnahme an Deutschunterricht muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung oder Anzahlung des Kurses erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahmebedingungen von intraclass an. Vertragssprache ist Deutsch.

3.2  Nach dem Zugang des Anmeldeformulars bei intraclass wird die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die von dem Teilnehmer ausgewählten Deutschkurse und Bildungsmaßnahmen geprüft. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist Voraussetzung für die Teilnahme.

3.3  Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und intraclass kommt zustande, wenn die Anmeldung von intraclass schriftlich per Brief oder E-Mail bestätigt wurde.  

 

4.     Gebühren & Zahlungsbedingungen

4.1  Für die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe von der Bildungsmaßnahme abhängig ist. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste. Die Kursgebühren beinhalten: Einstufungstest, Unterricht, Lernmaterialien, für den Unterricht notwendige Lizenzen, Teilnahmebescheinigung und Betreuungsservice.

4.2  Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.

4.3  Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn per Banküberweisung (spätestens zwei Wochen nach Ausstellung der Rechnung), oder in bar entsprechend separater Abstimmung zu entrichteten. Für Kurse, die länger als zwei Monate dauern, können Ratenzahlungen gewährt werden. Wenn es nicht durch eine Rechnung anders mitgeteilt wird, gilt für die Ratenzahlungen folgendes als vereinbart: Fälligkeit der Raten am 1. des Monats nach Lehrgangsbeginn monatlich.

4.4  Die Ratenzahlung endet spätestens zum vorgesehenen Kursende, außer wenn individuell längere Fristen vereinbart wurden.

4.5  Bei verspäteter Zahlung (ab 5 Werktage) kann eine Bearbeitungsgebühr von € 9,50 für jede Mahnung erhoben werden.

4.6  Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Kursgebühr wird sofort fällig. intraclass lässt sich das Recht bei ausbleibenden Zahlungen rechtliche Schritte einzuleiten.

4.7  Für jede vom Teilnehmer verschuldete fehlende Deckung oder sonst aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers zurückgereichte Lastschrift, hat dieser die Rücklastschriftgebühr zu tragen. Es bleibt dem Teilnehmer vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass intraclass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.8  In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

 

5.     Umbuchung, Rücktritt & Kündigung

5.1  Wird vom Teilnehmer eine Umbuchung veranlasst, ist dies bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn kostenlos und bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn gegen ein Entgelt in Höhe von 50 € pro Bildungsmaßnahme möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Umbuchung mehr möglich. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

5.2  Der Teilnehmer kann bis 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme von dem Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung ist der Posteingang (Brief oder Mail) bei intraclass entscheidend. Die Rücktrittserklärung muss dabei spätestens am 1. oder 15. Kalendertag des Vormonats bei intraclass schriftlich zugegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt ist kein Rücktritt mehr möglich.

5.3  Im Falle eines wirksamen Rücktritts hat der Teilnehmer lediglich die für die Maßnahme festgelegte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € zu entrichten.

5.4  Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach den in Abschnitt. 2.2 aufgeführten Bildungsmaßnahmen.

5.5   Teilnehmer eines Workshops und/oder Intensivkurses können 6 Wochen vor dem Kursbeginn kündigen. Geht die Kündigung 4 Wochen vor Beginn des Kursbeginns bei der intraclass ein, fallen 50%, geht die Kündigung 2 Woche vor Kursbeginn ein, fallen 75% der geschuldeten Kursgebühr an. Erfolgt die Kündigung nach Beginn des Kurses ist die gesamte Kursgebühr fällig.

5.6  Teilnehmer eines Sprach/Fachkurses und/oder Sprachniveau-Kurses können 6 Wochen vor dem Kursbeginn kündigen. In diesem Fall wird nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 € fällig. Nach Beginn des Kurses kann der Teilnehmer mit einer vierwöchigen Frist zum Ende des dritten Monats kündigen, sodann jeweils zum Ende jedes dritten Monats

5.7  Wurde zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsschluss ein Rabatt für die betreffende Bildungsmaßnahme vereinbart, entfällt dieser im Falle einer vorzeitigen Kündigung rückwirkend.

5.8  Die Kündigung hat schriftlich gegenüber intraclass zu erfolgen. Das Fernbleiben von Kursmodulen bzw. bei Nichtantreten eines Kurses besteht kein Recht auf außerordentliche Kündigung und gilt daher nicht als Kündigung. Die Mentoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

5.9  Bei allen Fristen ist der Posteingang bei intraclass entscheidend.

5.10       Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese den Vorrang.

 

6.     Pflichten, Leistungen und Rechte

6.1  Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten im jeweils gültigen Portfolio maßgebend. intraclass verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden; evtl. bestehende Richtlinien bzw. Prüfungsordnungen werden hierbei zugrunde gelegt.

6.2  Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Kurses gültigen Angebotes erteilt. intraclass behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Bildungsziel nicht verändert werden.

6.3   Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.  Der Wechsel eines Mentors bzw. einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.

6.4  intraclass behält sich weiterhin vor, wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl, dem plötzlichem Ausfall eines Mentors, der Verweigerung oder dem Wegfall einer für den Lehrgang erforderlichen behördlichen Genehmigung, sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von intraclass nicht zu vertreten sind, Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausgeschlossen.

6.5  Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von intraclass oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.6   Intraclass behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Pflichten als Teilnehmer aus Abschnitt 7 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Kurs auszuschließen. intraclass steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer:

 

-             die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt,

-             eine Fehlzeitenquote von 20% unentschuldigt überschreitet,

-             wiederholte Täuschungsversuch während einer Kursarbeit unternimmt,

-             den gemeinsamen Unterricht stört,

-             respektloses Verhalten gegenüber intraclass, deren Vertreter und anderen Kursteilnehmern zeigt,

-             fehlerhaften Informationen zu seiner Person angibt,

-             geistliches Eigentum und Lehrinhalte von intraclass unerlaubt verbreitet,

-             das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreichen kann.

In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet bzw. einbehalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.

 

7.      Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

-             die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen

-             die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der intraclass im Rahmen der Hausordnung zu folgen,

-             die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,

-             technische Voraussetzungen für eine stabile Internetverbindung sowie Headset und Kamera auf eigene Kosten zu erfüllen,

-             regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,

-             Eine anderweitige Nutzung der Inhalte ist nicht gestattet, insbesondere dürfen die Inhalte nicht kopiert und/oder verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Verstöße gegen das Urheberrecht können strafrechtlich verfolgt werden.

-             die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

8.     Ferien & Feiertage

8.1  Die Ferienregelung für die Bildungsmaßnahme ist der Anlage „Ferien/Feiertge“ zu entnehmen.

8.2   An nationalen Feiertagen findet bei intraclass kein Unterricht statt. Die ausgefallenen Unterrichtseinheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

9.     Datenschutz & Fotos/Filme

9.1  Der Teilnehmer willigt ein, dass intraclass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine Daten gem. den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie u.a. dem TMG elektronisch erfasst und bearbeitet.

9.2  Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich durch Brief oder E-Mail bei intraclass für die Zukunft widerrufen werden. Ist der Vertrag bereits in Vollzug, kann der Widerruf erst nach Vertragsbeendigung erfolgen.

9.3  Fotos und Filme, die während des Deutschkurses oder während gemeinsamer Ausflüge gemacht werden, können in den Werbematerialien von intraclass oder im Internet veröffentlicht werden. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies im Anmeldeformular vor Kursbeginn bekannt geben.

10.   Sonstiges

10.1 Eine Haftung von intraclass für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen.
Schadensersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von intraclass oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von intraclass bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag von intraclass nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

10.2  Soweit von intraclass die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für intraclass zuständige Verwaltungs- Berufsgenossenschaft, bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unfallversichert, unter der Voraussetzung, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammen- hang mit der Bildungsteilnahme.

 

11.  Ausschlussfrist

Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritt- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.

12.  Nebenabreden / Salvatorische Klausel

12.1Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die in der bisherigen Regelungen nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.